Nachdem im Jugend und Sozialausschuß am 11.05.2022 bekannt wurde, dass die Erhöhung der Einkommensgrenzen zum Bezug der Sindelfinger Berechtigungskarte 2016 und 2021 nicht vorgenommen wurden, frage ich die Verwaltung, ob beabsichtigt ist, die bis dahin grenzwertig abgelehnten Berechtigungskartenanträge erneut mit den damals dann korrekten Einkommensgrenzen zu prüfen, und sich bei den Antragsteller, die den Bezug der Berechtigungskarte dann bekommen hätten, zu entschuldigen und soweit möglich finanziell zu entschädigen ? Wir halten es für geboten, da es sich um einen Personenkreis die wirklich auf finanzielle Entlastung angewiesen ist, bzw war und dem auch rückwirkenden Anerkennung des Anspruches viel bedeutet.
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