07.02.20 Eine der Ursachen für den Rückgang der Gewerbesteuer sind die Rückstellungen für Strafzahlungen bei der Abgasmanipulation, die der Daimler Konzern nach einem Bericht des Manager Magazins vom 24.9.2019 in Höhe von 2,6 Milliarden Euro vorgenommen hat. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt, man habe im Zeitraum ab dem Jahr 2008 eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt, und zwar in jener Abteilung, die mit der Fahrzeugzertifizierung befasst war. Deshalb seien Genehmigungen für Dieselfahrzeuge erteilt worden, „obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach“. (FAZ 24.9.2019). Daimler musste ein Bußgeld im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal zahlen – und zwar 870 Millionen Euro.

  „Zusammengesetzt ist die Strafe aus vier Millionen Euro zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit und 866 Millionen Euro zur Abschöpfung der "wirtschaftlichen Vorteile", die Daimler durch die betroffenen Autos hatte.“ (Focus 24.9.2019) 

4 Millionen Ahndungsteil und 866 Millionen Abschöpfungsteil bedeutet im Klartext: 4 Millionen darf das Unternehmen nach § 10 Abs.3 Körperschaftsteuergesetz nicht als Betriebsausgabe abziehen. Die übrigen 866 Millionen Euro jedoch sehr wohl. Das bedeutet das Ergebnis vor Steuer wird um 866 Millionen gemindert. Das hat Auswirkungen sowohl auf die Höhe der zu zahlenden Körperschaftssteuer, die sich der Bund und Länder hälftig teilen, als auch auf die Höhe Gewerbesteuer der Kommunen. Es ist nicht einzusehen, warum durch eine Verfehlung des Unternehmens in Folge die Strukturen unserer Kommune beeinträchtigt werden und die Zahlungen von Daimler nur auf Landesebene verbleiben sollten. 

Daher hat die LINKE im Sindelfinger Gemeinderat am 24.1.20 beantragt:  

1.Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, den Kommunen, die unter den Gewerbesteuerrückgängen des Daimler Konzern betroffen sind, Zuschüsse zum sich daraus ergebenden Haushaltsdefizit aus den an das

Land erfolgten Strafzahlungen in Höhe von 870 Millionen zu gewähren.

2. Die Verwaltung wird beauftragt sich mit den anderen betroffenen Kommunen in Baden-Württemberg dafür einzusetzen.